Auf dieser Seite finden Sie wichtige Unterlagen, wie z.B. die aktuellen Besoldungsrichtlinien/Honoraransätze für Kirchenmusiker oder die Statuten des Verbands
Honoraransätze
Diese Angaben dienen den Kirchgemeinden als Richtlinie bei der Festlegung der Honorare für die Kirchenmusiker. Die Sätze richten sich nach dem kantonal festgesetzten Primarlehrerbruttolohn auf der 5. Lohnstufe. Dieser wird in der Regel auf den Januar eines neuen Jahres angepasst und von uns übernommen. Fahrspesen sind in den Ansätzen nicht eingerechnet.